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GROBE FAHRLÄSSIGKEIT
In unserer inzwischen 40 jährigen Erfahrung in der Versicherungsbranche, ist uns noch nie ein Fall vorgekommen, in welchem die grobe Fahrlässigkeit zur Anwendung kam. Die grobe Fahrlässigkeit ist jedoch im Zivilrecht und seit 2016 auch im Strafrecht relevant. Die grobe Fahrlässigkeit kann seit 2015 in den Versicherungen includiert werden.
Was z.B. ist grob fahrlässig?
Die heiße Pfanne mit Öl ist auf dem Herd und sie haben vergessen den Herd abzudrehen, deshalb kommt es zu einem Brand.
Sie schlafen mit der brennenden Zigarette ein und die Glut verursacht einen Brand.
Während des kochens fängt der Christbaum im Wohnzimmer durch die brennenden Kerzen Feuer.
Was sind z.B. Obliegenheitsverletzungen (Leistungsfreiheit für den Versicherer) :
Im Parterre sind während der Abwesenheit die Fenster geöffnet oder gekippt und es kommt zu einem Einbruchdiebstahl.
Auch wichtig: Sie versperren Ihre Haus- oder Wohnungstüre nur mit einer Schlüsselumdrehung, obwohl das Schloß mit 2 Schlüsselumdrehungen versperrt werden kann. Kaum zu glauben aber der OGH hat in so einem Fall entschieden, dass der Versicherer die Leistung ablehnen kann.