Kfz-Importbestimmungen (ab 01.07.2007)
Achtung: ab 01.07.2007 neue Bestimmungen!
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Fahrzeuge mit neuen Fahrzeugdokumenten (COC-Papier, EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenauszug bzw. "neuer Typenschein") müssen beim General-Importeur (siehe Menü TIPPS - Importeurliste) die Registrierung beantragt werden. Sollte sich dieser weigern, muss dies schriftlich erfolgen, dann ist die Einzelgenehmigung und Registrierung von einer Landesprüfstelle durchzuführen.
- Finanzamtbestätigung, dass gegen die Zulassung keine Steuerrechtlichen Bedenken bestehen
- Ausländische Fahrzeugdokumente, wie Fahrzeugbrief und Zulasssungsbescheinigung.