Gruppen-Versicherung
Dabei handelt es sich in der Regel um ein Rahmenabkommen für Mitarbeiter z.B. eines bestimmten Unternehmens in welchem eine grössere Anzahl von Personen für die Sonderklasse im Krankenhaus versichert sind.
Vertragliche Deckung und tarifliche Deckung ist nicht dasselbe!
Vertraglich bedeutet z.B., dass eine Zusatzversicherung für das Bundesland Vorarlberg, in allen Vertragskrankenhäusern dieses Bundeslandes, in der Regel aber auch in allen anderen Bundesländern (* nicht jedoch in Salzburg, Oberösterreich und Wien) volle Kostengarantie z.B. der Sonderklasse-Mehrbettzimmer inkl. aller stationären Behandlungskosten zur Gänze übernommen wird. Während in Krankenhäusern ohne Vertrag, sowie diesen* Bundesländern, nur tarifliche Deckung. Dadurch können enorme Deckungslücken entstehen. Besteht eine Österreich-Deckung, so gilt hier in der Regel, volle Kostendeckung in der Sonderklasse-Mehrbettzimmer in allen Vertragskrankenhäusern inklusive aller öfentlicher Krankenhäuser in Europa. Um jedoch unangenehme Überraschungen zu vermeiden ist es sinnvoll, dies im vorhinein abzuklären.
Kommentar:
Die Gruppen-Versicherungen haben überwiegend mit schlechten Schadenssätzen zu kämpfen. Die meisten Gruppen sind was die Versicherten betrifft, überaltert. Dass dies so ist, daran sind die Versicherer nicht ganz unschuldig. Während u.a. in der Einzelversicherung ab 1991 erhebliche innovative Veränderungen erfolgten, fand diese Innovation in der GRUPPEN-Versicherung erst gegen Ende der 90er Jahre statt. Heute jedoch sind die meisten Gruppenversicherungen für Neubeitritte qualitativ identisch mit der Einzelversicherung.