Opting Out
Seit 01.01.2000 müssen nachstehende Berufe optieren:
- Notare
- Rechtsanwälte
- Apotheker
- Ziviltechniker
- Steuerberater
Dies bedeutet, dass Sie sich entscheiden müssen ob Sie bei der GKK, bei der gewerbl. SVS, oder aber Privat über das Opting Out versichert sein wollen. Vorversicherungszeiten aus einer bei einem österreichischem Krankversicherer bestehenden Vertrag (Sonderklasse), werden hierbei berücksichtigt. Um jedoch mit dem Opting Out die Sonderklasse auch in Anspruch nehmen zu können, sind die entsprechenden Zusatzbausteine erforderlich. Um die spezifischen Leistungen zu vermitteln, bedarf es auch hier einer qualifizierten Beratung.
Das OPTING OUT ist ein Zwitter zwischen Sozialversicherung und Privater Versicherung. Dies deshalb, da im Gegensatz zur Privaten Gesundheitsvorsorge in welcher jede versicherte Person (Ausnahme mehr als 3 Kinder, dann Prämienbefreiung ab dem 3.Kind) prämienpflichtig ist, eine Person prämienfrei mitversichert ist. Diese muß jedoch benannt werden.
Alle in Österreich zugelassenen Krankenversicherer sind Risikoträger, wobei der UNIQA die Polizzierung und die Schadensabwicklung obliegt.